Unsere Vermittlungskriterien

  1. Wenn Sie sich in unserem Tierheim für die Adoption eines Tieres interessieren, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir zunächst mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch führen, um Sie kennen zu lernen und dabei zum einen zu schauen, ob Sie und unser Schützling grundsätzlich zusammenpassen und zum anderen Sie darüber hinaus natürlich auf die verantwortungsvolle künftige Aufgabe einer Tierhaltung vorzubereiten. Viele unserer Schützlinge haben viel durchgemacht, bevor Sie zu uns gekommen sind und selbstverständlich möchten wir Sie nun in ein neues, liebevolles, verantwortungsvolles und endgültiges Zuhause vermitteln. Das Gespräch soll im Vorfeld informieren und aufklären,  um sowohl Ihnen als auch dem Vierbeiner Enttäuschungen zu ersparen. Unsere Tiere werden in der Regel nicht durch ausschließlich eine Kontaktperson vermittelt. Im Verlaufe der Vermittlung wird auch ein zweiter Vermittler oder ehrenamtlicher Helfer, der das Tier besonders gut kennt, hinzugezogen. So können wir unsere ganze Erfahrung mit dem Tier zum Wohle des Tieres in die Vermittlung einbringen. Bitte haben Sie auch aus diesem Grund Verständnis dafür, dass wir Hunde und Katzen nicht gleich beim ersten Besuch / Gespräch vermitteln oder gar direkt mitgeben. Dies gibt ihnen noch einmal eine Bedenkzeit und ermöglicht es darüber hinaus, das Zuhause in Ruhe auf den neuen Bewohner vorzubereiten und alle dafür notwendigen Anschaffungen zu tätigen.
  2. Jedes Tier wird nur mit einem Schutzvertrag abgegeben. Sollte ein Tier nach erfolgter Vermittlung  doch wieder an uns zurückgegeben werden müssen, wird die Schutzgebühr grundsätzlich nicht zurückerstattet, es sei denn, es wurde im Vorfeld im Einzelfall eine anderweitige schriftliche Vereinbarung  getroffen. Über sonstige Ausnahmen entscheidet ausschließlich der Vorstand. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Pflegepersonal hier keine Entscheidungen treffen kann.
  3. Haben Sie nach der Vermittlung Probleme mit dem Tier? Wir stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite; bitte rufen Sie frühzeitig an, um uns zu informieren und warten im Interesse des Tieres bitte nicht, bis sich eventuell auftretende Probleme verschlimmern.
  4. Hunde werden durch unseren Verein grundsätzlich nicht in Zwinger- oder Kellerhaltung abgegeben. Ein Familienanschluss muss bestehen. Wohnen Sie in einem Mietshaus oder in einer Mietswohnung, brauchen wir von Ihrem Vermieter sein schriftliches Einverständnis zur Haltung eines Hundes oder Zweithundes. Ist dieses bereits in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich genehmigt, so bringen Sie diesen bitte mit, damit wir das vermerken können.
  5. Katzenwelpen werden in der Regel nur als Pärchen oder als Zweitkatze zu einer anderen Katze abgegeben.
  6. Sind die neuen Tierhalter ganztägig berufstätig, werden auch ausgewachsene Katzen bevorzugt als Pärchen oder Zweitkatze vermittelt.
  7. Unsere Tiere sind im Regelfall gültig geimpft, gechippt, entwurmt, entfloht sowie gemäß tierärztlichem Befund gesund. Sollten Vorerkrankungen bekannt sein, eine bestehende Krankheit noch nicht ausgeheilt sein oder eine chronische Erkrankung bestehen, wird dies gesondert im Schutzvertrag aufgeführt. Katzen werden grundsätzlich nur kastriert abgegeben, es sei denn, tierärztliche Gründe sprechen im absoluten Einzelfall vorerst dagegen oder es handelt sich um Katzenwelpen. Die Kastration ist in diesen Fällen zwingend vom neuen Besitzer zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.
  8. Wir erheben folgende Schutzgebühr für unsere Tiere:
    Katze 110,00 €. Bei Rassekatzen kann die Gebühr abweichen.
    Katzenpärchen 220,00 €
    Hund 270,00 €
    Kleintiere: abhängig von der Tierart
  9. Interessenten für einen Hund sollen vor Übernahme des Tieres
    mehrmals mit dem Hund spazieren gehen, damit sich Hund und Halter kennen lernen. Auch für uns muss vor der Vermittlung erkennbar sein, dass sich zwischen Ihnen und unserem Schützling eine positive Beziehung aufbaut. Auch sollten Sie vor der Übernahme mindestens einmal an unserer vereinsinternen Hundeschule teilgenommen haben, damit Sie das Tier und sich selbst in Belastungssituationen beobachten können. Auch nach erfolgter Vermittlung sehen wir es sehr gerne, wenn unsere Hundeschule zunächst noch einige Male weiter besucht wird.
  10. Wir bringen grundsätzlich alle Hunde im Rahmen einer sogenannten Vorkontrolle in Ihr neues Zuhause. Bei Katzen behalten wir uns Vorkontrollen im Einzelfall vor; in jedem Fall erfolgt hier aber durch unseren Verein ein Besuch in der ersten Zeit nach der Übernahme der Samtpfote.
  11. Interessenten für Katzen sollten zur Übernahme der Katze einen geeigneten handelsüblichen Transportkorb für die Katze mitbringen. Die neuen Hundehalter halten bitte ein passendes Halsband und eine Leine bei Übergabe bereit. Selbstverständlich setzen wir voraus, dass darüber hinaus vor Übernahme des Tieres alle erforderlichen weiteren Anschaffungen, wie z.B. Näpfe, Futter, Liegedecke, Kratzbaum, Katzentoilette, Streu, etc. für den neuen Mitbewohner getätigt wurden.
  12. Der Übernehmer eines Tieres erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Schutzvertrag außerdem folgende Vertragsbestandteile an:
    §1 Der Übernehmer verpflichtet sich, dass dem Tier jederzeit die artgerechte Unterbringung und Pflege sowie tierärztliche Versorgung zuteil wird. Das Tier darf weder in Anbindehaltung gehalten, noch zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich werden Tiere nur abgegeben, wenn sie künftig in der Wohnung gehalten werden. Haustiere brauchen Familienanschluss.
    §2 Das Tier darf keinesfalls weiter verkauft oder verschenkt werden. Es ist, wenn es unvermeidlich wieder abgegeben werden muss, kostenlos an den Verein zurückzugeben.
    §3 Die Tötung des Tieres darf auch im Notfall nur durch einen Tierarzt erfolgen. Das Ableben ist dem Verein anzuzeigen und eine tierärztliche Bestätigung ist vorzulegen.
    §4 Katzen / Kater sind, sofern nicht bereits bei der Übernahme geschehen, vor Eintritt der Geschlechtsreife durch einen Tierarzt zu kastrieren. Der Übernehmer verpflichtet sich mit dem Tier nicht zu züchten, um das bestehende Haustierelend nicht weiter zu vergrößern. Bei einem unbeabsichtigten Wurf ist unverzüglich der Verein zu verständigen, um für eine angemessene Unterbringung und Vermittlung zu sorgen.
    §5 Ein Abhandenkommen des Tieres ist durch den Übernehmer unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
    §6 Ein Wohnsitzwechsel ist durch den Übernehmer unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
    §7 Eine Gewährleistung über den gesundheitlichen Zustand und die charakterlichen Eigenschaften des Tieres wird nicht gegeben. Regressansprüche gegenüber dem Verein können nicht gestellt werden.
    §8 Für den Fall, dass der Vorbesitzer eines Fundtieres bekannt wird und Ansprüche auf das Tier erhebt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    §9 Die Einhaltung des Vertrages darf von Beauftragten des Vereins jederzeit (auch ohne Anmeldung) überprüft werden. Bei Beanstandungen der Tierhaltung und einer Zuwiderhandlung trotz einmaliger Abmahnung kann der Verein die Rückübertragung des Eigentums am Tier und die Herausgabe verlangen. Eine Entschädigung hat der Verein nicht zu leisten.
    §10 Der Übernehmer verpflichtet sich auf Verlangen geeigneten Nachweis darüber zu erbringen, dass ihm aufgrund seines Mietvertrages die Haustierhaltung erlaubt ist. Der Übernehmer versichert alle gesetzlichen Auflagen zur Haltung des Tieres zu erfüllen.
    §11 Der Übernehmer verpflichtet sich für den Fall des schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere der artgerechten Haltung oder bei Weitergabe des Tieres, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro 500,00.
    §12 Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig, jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
    §13 Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Hürth, im Januar 2002
Der Vorstand