Schutzgebühren

Unsere Vermittlungsgebühren für eine Katze beträgt 200 Euro. Bei Rassekatzen kann die Gebühr abweichen.

Unsere Vermittlungsgebühren für einen Hund beträgt 450 Euro.

Wie kommt dieser Betrag zu Stande?

Die Gebühr setzt sich vor allem zusammen für die ärztliche Versorgung, die zu Beginn anfällt: Neben der tierärztlichen Voruntersuchung werden die Katzen

  • angeimpft und 4 Wochen später vollgeimpft,
  • mikrogechippt,
  • entfloht,
  • entwurmt,
  • auf FIV und Leukose getestet,
  • kastriert
  • im Falle von Auffälligkeiten Blutuntersuchung
  • bei Katzen ab 10 Jahren immer ein geriatrisches Profil (Blutuntersuchung)

Bei den Hunden wird das Gleiche durchgeführt, ausgenommen der Test für FIV und Leukose.

In der Schutzgebühr enthalten sind natürlich auch jegliche medizinische Aufwendungen, wenn das Tier erkrankt oder bereits erkrankt zu uns kommt.