Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag unwirksam!

P R E S S E M I T T E I L U N G
aktion tier – menschen für tiere e.V.

 

Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag unwirksam

Berlin/München, 21.03.2013

Der Bundesgerichtshof hat gesprochen: Klauseln, die im Mietvertrag das Halten von Hunden und Katzen in der Mietwohnung untersagen, sind nicht zulässig. Mietern von Wohnraum darf die Tierhaltung nicht generell untersagt werden.
„Wir freuen uns riesig über das Urteil“, kommentiert Tierärztin Dr. Tina Hölscher von aktion tier e.V. die Entscheidung des BGH. In Zeiten zunehmender Vereinsamung werden Haustiere oft zum wichtigen Lebenspartner besonders für Singles und ältere Menschen. „Durch tierische Hausgenossen bleiben auch Senioren agil und fit“, begründet die Veterinärin die Wichtigkeit der Tierhaltung, „das Miteinander von Mensch und Tier hilft gegen Einsamkeit und trägt sogar zur Heilung psychischer Erkrankungen bei.“
Umso erfreulicher, dass Mietern, die sich ein Haustier wünschen, nun pauschal kein Strich mehr vom Vermieter durch die Rechnung gemacht werden darf. Kommt es im Einzelfall zum Streit, muss zukünftig eine umfassende Interessensabwägung stattfinden: Was wiegt schwerer – das Bedürfnis des Mieters, ein Haustier zu halten oder die Störungen, die damit verbunden sind.
„Die Abschaffung des generellen Verbotes stärkt die Rechte der Tierliebhaber unter den Mietern immens“, folgert Dr. Tina Hölscher aus dem Urteil. In Zukunft wird es aufwändig und schwierig für Vermieter eine Kleintierhaltung verbieten zu wollen.

 

Weitere Informationen bei:

Dr. med. vet. Tina Hölscher, Veterinärin bei aktion tier, Tel.: 0177-2451198 (tierarzt@aktiontier.org).