Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Informationen zum Sachkundenachweis sowie einen Prüfungsbogen finden Sie z.B. auf den Internetseiten der Tierärztekammer Nordrhein.
Alternativ auch ortsnah über die Hundeschule via Homepage canis-intellectus.de mit Sachverständigem Prüfer möglich.